Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umfassende Regelungen für Buchung, Durchführung und Abwicklung von Reiseleistungen.
Präambel
Die Deutsche Reisewelt GmbH (nachfolgend „Veranstalter") ist ein von der Bundesregierung offiziell anerkannter und genehmigter Reiseveranstalter mit Sitz in Berlin, Deutschland. Der Veranstalter bietet Premium-Reiseleistungen für Inlandsreisen in Deutschland an und vermittelt darüber hinaus ausgewählte Partnerleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und seinen Kunden (nachfolgend „Reisende" oder „Kunde") für alle durch den Veranstalter direkt oder vermittelt angebotenen Leistungen.
Der Veranstalter ist Mitglied des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und unterliegt als von der Regierung anerkanntes Unternehmen den strengsten deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Alle Reiseprogramme werden regelmäßig von staatlichen Behörden geprüft und entsprechen den Anforderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der zuständigen Landesbehörden.
Diese AGB gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere den §§ 651a ff. BGB (Reisevertrag), sowie dem Pauschalreiserecht gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU, umgesetzt in deutsches Recht durch das Gesetz zur Neuregelung des Pauschalreiserechts vom 17. Juli 2017.
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
1.1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten die nachfolgenden Begriffe:
„Veranstalter" bezeichnet die Deutsche Reisewelt GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 214578 B.
„Reisende(r)" bezeichnet jede natürliche Person, die einen Reisevertrag abschließt oder an einer gebuchten Reise teilnimmt oder teilnehmen möchte.
„Hauptreisende(r)" bezeichnet die Person, die den Reisevertrag im eigenen Namen oder im Namen aller teilnehmenden Reisenden abschließt.
„Pauschalreise" bezeichnet eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub, die für Zwecke einer einzigen Buchung durch den Veranstalter zusammengestellt werden.
„Reiseleistung" bezeichnet die Beförderung, Unterbringung, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen sowie jede andere touristische Leistung, die nicht Nebenleistung der Beförderung, Unterbringung oder Vermietung ist und keinen bedeutenden Teil der Pauschalreise ausmacht.
„Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" bezeichnet eine Situation, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegt, die sich auf diese Situation beruft, und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
„Mangel" bezeichnet die Nichtkonformität der Reiseleistungen mit dem Reisevertrag, die nicht auf den Reisenden zurückzuführen ist.
1.2 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Pauschalreisen und einzelne Reiseleistungen, die zwischen dem Veranstalter und dem Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungserbringung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Unternehmensangaben und Kontakt
Deutsche Reisewelt GmbH
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 2095 8742
E-Mail: [email protected]
Internet: www.deutschereisewelt.de
Handelsregister: HRB 214578 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE312456789
Geschäftsführer: Markus Hartmann
Zuständige Aufsichtsbehörde: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
Mitglied: Deutscher Reiseverband (DRV) e.V., Berlin
Von der Regierung anerkannt gemäß: Bescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
§ 3 Vertragsschluss und Buchungsprozess
3.1 Angebot und Buchungsanfrage
Die auf der Website des Veranstalters dargestellten Reisebeschreibungen und Preise stellen kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Der Kunde gibt durch die Absendung einer Buchungsanfrage oder eines ausgefüllten Buchungsformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab.
3.2 Vertragsannahme
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchungsanfrage des Kunden ausdrücklich durch eine Buchungsbestätigung annimmt. Die Buchungsbestätigung wird dem Kunden in der Regel per E-Mail oder schriftlich zugesandt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Buchungsanfrage anzunehmen, insbesondere wenn die gewünschten Leistungen nicht verfügbar sind oder der Kunde bekannte Ausschlussgründe (z.B. Minderjährigkeit ohne Begleitung) vorliegen.
3.3 Pflichten des Hauptreisenden
Der Hauptreisende ist verpflichtet, alle relevanten Informationen über die teilnehmenden Reisenden vollständig und korrekt anzugeben. Dies umfasst insbesondere vollständige Namen, Geburtsdaten, Nationalitäten, Passdaten sowie alle gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen Bedürfnisse, die für die Reisedurchführung von Bedeutung sind. Der Hauptreisende haftet für alle Verpflichtungen aus dem Reisevertrag, auch soweit andere Reisende betroffen sind.
3.4 Minderjährige Reisende
Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter an Reisen teilnehmen. Bei unbegleiteten minderjährigen Reisenden ist zusätzlich eine detaillierte Vollmacht sowie die Benennung einer Notfallkontaktperson erforderlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme unbegleiteter Minderjähriger ohne die erforderlichen Dokumente zu verweigern.
3.5 Reisebestätigung und Reiseunterlagen
Nach Vertragsschluss erhält der Hauptreisende eine detaillierte Reisebestätigung, die alle vereinbarten Leistungen, Preise, Reisedaten und sonstige relevante Informationen enthält. Spätestens sieben Tage vor Reisebeginn erhält der Reisende die vollständigen Reiseunterlagen, einschließlich aller Buchungsnachweise, Gutscheinen und praktischen Informationen für die Reise. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als sieben Tage vor Reisebeginn) werden die Unterlagen unverzüglich nach Buchungsabschluss übermittelt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
4.1 Reisepreise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR) und sind — soweit nicht anders angegeben — Gesamtpreise inklusive aller Steuern und Abgaben. Die im Reisevertrag angegebenen Preise sind Gesamtpreise für die vereinbarten Leistungen. Servicepauschalen, individuelle Trinkgelder und persönliche Ausgaben vor Ort sind nicht im Reisepreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2 Preisbestandteile
Der Reisepreis umfasst grundsätzlich nur die im Reisevertrag ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Optionale Zusatzleistungen wie Reiseversicherungen, Einzelzimmerzuschläge, spezielle Transfers oder individuelle Extras sind separat aufgeführt und werden dem Gesamtpreis hinzugerechnet, sofern sie vom Kunden gebucht werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf alle obligatorischen Zusatzkosten hin, die am Zielort entstehen können.
4.3 Zahlungsmodalitäten
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch 100,00 EUR. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn getätigt werden, ist der Gesamtreisepreis sofort bei Vertragsabschluss fällig. Zahlungen können per Banküberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder SEPA-Lastschrift geleistet werden.
4.4 Preisänderungen
Nach Abschluss des Reisevertrages können Preiserhöhungen nur in folgenden Fällen vorgenommen werden: bei Erhöhung der Beförderungskosten einschließlich der Treibstoffkosten; bei Änderung der Abgaben und Gebühren für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren; bei Wechselkursänderungen im Zusammenhang mit der betreffenden Pauschalreise. Der Veranstalter wird den Kunden über Preiserhöhungen unverzüglich informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent des Gesamtpreises hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu akzeptieren.
4.5 Verzug und Folgen
Kommt der Kunde mit der Zahlung der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug, ist der Veranstalter nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 5 dieser AGB zu erheben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Übersendung der Reiseunterlagen von der vollständigen Zahlung des Reisepreises abhängig zu machen.
§ 5 Stornierungsbedingungen und Rücktrittsrecht des Kunden
5.1 Recht auf Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form (per Brief oder E-Mail) erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.2 Stornierungsgebühren
Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und den ersparten Aufwendungen und dem üblicherweise möglichen anderweitigen Verwenden der Reiseleistungen. Die Stornierungsgebühren werden wie folgt berechnet:
- Rücktritt mehr als 45 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, mindestens 50,00 EUR
- Rücktritt 45 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- Rücktritt 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- Rücktritt 20 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
- Rücktritt 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- Rücktritt 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- Rücktritt am Abreisetag oder Nichterscheinen: 95 % des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis offen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Kostenloses Rücktrittsrecht bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen
Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall ist dem Reisenden eine vollständige Rückerstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen zu leisten, ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht jedoch nicht.
5.4 Umbuchungen und Namensänderungen
Umbuchungsanfragen (Änderung von Reisedatum, Leistungen oder Teilnehmern) werden vom Veranstalter nach Möglichkeit berücksichtigt. Jede Umbuchung kann mit einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR je Buchungsvorgang verbunden sein, sofern die gewünschten Änderungen ohne zusätzliche Kosten des Veranstalters möglich sind. Können Umbuchungen nur unter Mehrkosten realisiert werden, sind diese zusätzlich zu tragen. Namensänderungen nach Buchungsbestätigung sind bis 14 Tage vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 30,00 EUR pro Person möglich.
§ 6 Leistungsänderungen durch den Veranstalter
6.1 Zulässige Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss von der vereinbarten Reiseleistung nur in den folgenden Fällen abzuweichen: wenn eine Änderung auf nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände zurückzuführen ist; wenn die Änderung unerheblich ist; wenn der Veranstalter den Reisenden vor Vertragsschluss klar und verständlich über eine mögliche Änderung informiert hat. Unerhebliche Änderungen umfassen beispielsweise geringfügige Zeitplan-Korrekturen, Austausch von Hotels gleicher oder höherer Kategorie sowie Programmänderungen, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtqualität der Reise haben.
6.2 Wesentliche Änderungen
Wird vom Veranstalter eine wesentliche Änderung einer Haupteigenschaft der Reiseleistung oder eine erhebliche Preiserhöhung vorgenommen, so hat der Reisende folgende Wahlmöglichkeiten: Er kann die Änderung annehmen; er kann die Buchung kostenlos stornieren; oder er kann eine Ersatzreise buchen, sofern vom Veranstalter angeboten. Der Veranstalter wird den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage vor Reisebeginn, über wesentliche Änderungen informieren und eine angemessene Frist zur Entscheidung setzen.
6.3 Absage der Reise durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann eine Pauschalreise vor Reisebeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern dies im Reisevertrag festgelegt wurde. Die Mindestteilnehmerzahl und der letztmögliche Absagezeitpunkt werden im Reisevertrag angegeben. Bei einer Absage aus diesem Grund erstattet der Veranstalter alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Reisenden bestehen in diesem Fall nicht.
§ 7 Reiseversicherung
7.1 Empfehlung und Optionen
Der Veranstalter empfiehlt jedem Reisenden den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung. Angeboten werden folgende Versicherungsprodukte über unsere Partnerversicherungsgesellschaften: Reiserücktrittsversicherung, die die Stornierungskosten im Krankheitsfall und anderen berechtigten Rücktrittsgründen übernimmt; Reiseabbruchversicherung, die bei vorzeitiger Rückreise aus wichtigem Grund die zusätzlichen Kosten abdeckt; Reisekrankenversicherung für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls während der Reise; Reisehaftpflichtversicherung sowie Reisegepäckversicherung.
7.2 Insolvenzschutz
Für alle gebuchten Pauschalreisen besteht gemäß § 651r BGB ein gesetzlicher Insolvenzschutz. Der Veranstalter verfügt über einen gültigen Sicherungsschein des zuständigen Absicherungsunternehmens. Im Falle der Insolvenz des Veranstalters wird der Reisende über die notwendigen Schritte zur Geltendmachung seiner Ansprüche informiert.
7.3 Eigene Versicherungsleistungen
Als von der Regierung anerkannter Veranstalter bietet Deutsche Reisewelt bei Buchung bestimmter Premium-Pakete eine kostenlose Basisreiserücktrittsversicherung an. Die genauen Konditionen und der Leistungsumfang dieser Versicherung werden im Reisevertrag detailliert beschrieben. Im Schadenfall sind die gesonderten Versicherungsbedingungen des Versicherungsgebers maßgeblich.
§ 8 Pflichten des Reisenden während der Reise
8.1 Verhaltenskodex
Von jedem Reisenden wird erwartet, dass er sich während der Reise in einer Weise verhält, die weder andere Reisende noch lokale Gemeinschaften, die Umwelt oder das Eigentum Dritter beeinträchtigt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Reisende, die gegen diese Grundsätze verstoßen, von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.
8.2 Respekt für lokale Kulturen und Traditionen
Reisende sind angehalten, die lokalen Sitten, Traditionen und Werte der bereisten Regionen zu respektieren. Dies umfasst die Einhaltung lokaler Kleidervorschriften an religiösen Stätten, den respektvollen Umgang mit Einheimischen sowie die Beachtung lokaler Gesetze und Regelungen. Der Veranstalter informiert die Reisenden vor Reisebeginn über besondere Verhaltensregeln für das jeweilige Reiseziel.
8.3 Schutz der Umwelt
Deutsche Reisewelt ist dem nachhaltigen Tourismus verpflichtet. Reisende werden gebeten, die natürliche Umgebung zu schützen, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, natürliche Ressourcen schonend zu nutzen und lokale Naturschutzgebiete und -regelungen zu respektieren. Reisende, die vorsätzlich Umweltschäden verursachen, können für entstandene Schäden in Haftung genommen werden.
§ 9 Mängelanzeige und Abhilfe während der Reise
9.1 Pflicht zur Mängelanzeige
Entspricht eine Reiseleistung nicht dem Reisevertrag, so hat der Reisende dies dem örtlichen Reiseleiter, dem Repräsentanten des Veranstalters oder direkt beim Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Durch die rechtzeitige Anzeige gibt der Reisende dem Veranstalter die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, kann er seine Ansprüche aus dem Reisemangel nur dann geltend machen, wenn durch die Mängelanzeige keine Abhilfe hätte geschaffen werden können.
9.2 Abhilfemaßnahmen
Dem Veranstalter steht das Recht zu, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Ist der Veranstalter bereit und in der Lage, Abhilfe zu schaffen, und verweigert der Reisende dies ohne triftigen Grund, so verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche. Bei unzumutbaren Mängeln, deren Abhilfe nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist, kann der Reisende die Selbstabhilfe erklären und vom Veranstalter Kostenerstattung verlangen.
9.3 Notfallkontakte während der Reise
Der Veranstalter stellt jedem Reisenden vor Reisebeginn eine Notfallkontaktnummer zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar ist. Diese Nummer ist ausschließlich für Notfälle und dringende Anliegen während der Reise vorgesehen. Der Veranstalter bemüht sich, alle Anfragen innerhalb von vier Stunden zu beantworten, im Notfall sofort.
§ 10 Haftung des Veranstalters
10.1 Haftung für Reisemängel
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Reisevertrag vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen durch ihn selbst oder durch andere Reiseleistungserbringer zu erbringen sind. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, wie Naturkatastrophen, Streiks, Terroranschläge, politische Unruhen, Epidemien oder Pandemien.
10.2 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, wenn ein Reiseschaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen Schaden des Reisenden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3 Transportleistungen
Soweit der Veranstalter Transportleistungen als Teil der Pauschalreise anbietet, sind etwaige Haftungsbeschränkungen nach den geltenden internationalen Abkommen und Konventionen zu beachten. Für Flugbeförderungen gilt insbesondere das Montrealer Übereinkommen. Für Reisen mit der Bahn gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen der EU-Fahrgastrechte-Verordnungen.
10.4 Ausschluss der Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind: auf ein Verhalten des Reisenden oder eines Dritten, das für den Veranstalter nicht vorhersehbar war; auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände; auf Maßnahmen, die der Reisende trotz Hinweis auf die damit verbundenen Risiken auf eigene Verantwortung unternimmt.
§ 11 Reisepass, Visum und Einreisebestimmungen
11.1 Pflichten des Reisenden
Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Erfüllung aller Einreise-, Aufenthalts- und Gesundheitsvorschriften am Reiseziel. Dies umfasst insbesondere die Gültigkeit des Reisepasses oder Personalausweises (im Regelfall mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus), das Vorhandensein erforderlicher Visa sowie die Einhaltung aller Gesundheits- und Impfvorschriften. Bei Reisen innerhalb Deutschlands sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie, falls zutreffend, etwaige Gesundheitszertifikate erforderlich.
11.2 Informationspflicht des Veranstalters
Der Veranstalter informiert Reisende mit deutschem Staatsbürgerschaft rechtzeitig über allgemeine Pass- und Visabestimmungen für die gebuchten Reiseziele. Diese Informationen werden als allgemeine Hinweise bereitgestellt; für die Aktualität und Vollständigkeit der Einreisebestimmungen trägt der Reisende die Eigenverantwortung. Staatsbürger anderer Länder wenden sich bitte an die zuständigen Behörden ihres Heimatlandes.
11.3 Folgen bei Nichterfüllung
Kann der Reisende die Reise wegen Nichterfüllung der Einreisevoraussetzungen nicht antreten, gelten die Stornierungsgebühren gemäß § 5 dieser AGB. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht, sofern der Reisende die fehlenden Einreisevoraussetzungen zu vertreten hat.
§ 12 Gesundheit und medizinische Anforderungen
12.1 Gesundheitliche Eignung
Der Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter vor Buchung über alle Erkrankungen, Behinderungen oder sonstige physische oder psychische Einschränkungen zu informieren, die die Reisedurchführung beeinflussen könnten oder besondere Vorkehrungen erfordern. Der Veranstalter wird auf Basis dieser Informationen prüfen, ob die gewünschte Reise für den Reisenden geeignet ist, und gegebenenfalls Alternativen vorschlagen.
12.2 Mitnahme von Medikamenten
Reisende, die auf regelmäßige Medikation angewiesen sind, sollten ausreichend Medikamente für die gesamte Reisedauer mitführen. Der Veranstalter empfiehlt, vor Reiseantritt einen Arzt zu konsultieren, insbesondere wenn die Reise körperlich anspruchsvolle Aktivitäten (z.B. Bergwanderungen, Radtouren) umfasst. Für die Versorgung mit Medikamenten vor Ort kann der Veranstalter keine Garantie übernehmen.
12.3 Medizinische Notfälle
Im Fall eines medizinischen Notfalls während der Reise wird der Veranstalter alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dem Reisenden medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Kosten für medizinische Behandlungen sind vom Reisenden zu tragen, sofern sie nicht durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sind. Der Veranstalter empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer umfassenden Reisekrankenversicherung.
§ 13 Barrierefreiheit und inklusive Reisen
13.1 Behindertengerechte Angebote
Deutsche Reisewelt ist bemüht, inklusive und barrierefreie Reiseerlebnisse anzubieten. Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität werden gebeten, ihre spezifischen Bedürfnisse vor der Buchung mitzuteilen, damit der Veranstalter die erforderlichen Vorkehrungen treffen kann. Nicht alle Reiseziele und Programmpunkte sind vollständig barrierefrei zugänglich; der Veranstalter wird die verfügbaren Optionen ehrlich kommunizieren.
13.2 Assistenz und Begleitung
Der Veranstalter kann auf Anfrage Reiseleistungen speziell für Reisende mit besonderen Bedürfnissen anpassen oder Assistenzleistungen organisieren. Hierfür können zusätzliche Kosten entstehen, die im Voraus mit dem Kunden vereinbart werden. Die frühzeitige Kommunikation besonderer Bedürfnisse ist unerlässlich, um eine optimale Betreuung sicherzustellen.
§ 14 Nachhaltigkeitsrichtlinien
14.1 Bekenntnis zur Nachhaltigkeit
Deutsche Reisewelt bekennt sich zu den Grundsätzen eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus. Als von der Regierung anerkannter Veranstalter arbeiten wir aktiv daran, unsere ökologischen, sozialen und kulturellen Auswirkungen zu minimieren. Wir unterstützen lokale Gemeinschaften durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit lokalen Anbietern, Hotels und Guides.
14.2 CO₂-Ausgleich
Deutsche Reisewelt bietet optional die Möglichkeit des CO₂-Ausgleichs für Reisen an. Informationen zum Ausgleichsprogramm und den damit verbundenen Projekten erhalten Sie auf Anfrage. Bei bestimmten Premium-Paketen ist der CO₂-Ausgleich automatisch enthalten.
§ 15 Qualitätssicherung und Zertifizierungen
15.1 Qualitätsstandards
Deutsche Reisewelt ist gemäß ISO 9001 zertifiziert und unterzieht sich regelmäßigen internen und externen Qualitätsaudits. Als von der Regierung anerkannter Veranstalter erfüllen wir darüber hinaus die Anforderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie aller zuständigen Landesbehörden. Alle Partner-Hotels und Dienstleister werden anhand unserer Qualitätsstandards bewertet und regelmäßig überprüft.
15.2 Kundenzufriedenheit
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat höchste Priorität. Nach jeder Reise erhalten die Reisenden die Möglichkeit, ihre Erfahrungen in einem strukturierten Feedback-Formular zu bewerten. Die gesammelten Bewertungen fließen direkt in die kontinuierliche Verbesserung unserer Angebote ein. Unser Ziel ist eine dauerhaft hohe Kundenzufriedenheitsbewertung von mindestens 4,5 von 5 Punkten.
§ 16 Gruppenreisen
16.1 Definition und Sonderkonditionen
Als Gruppenreise gilt eine gemeinsame Buchung von zehn oder mehr Personen. Gruppenreisen können zu Sonderkonditionen gebucht werden, die individuell mit dem Veranstalter verhandelt werden. Für Gruppenreisen wird ein separater Gruppenreisevertrag abgeschlossen, der die spezifischen Bedingungen und Konditionen enthält.
16.2 Gruppenverantwortlicher
Für jede Gruppenreise ist ein Gruppenverantwortlicher zu benennen, der als Ansprechpartner für den Veranstalter fungiert und die Kommunikation innerhalb der Gruppe koordiniert. Der Gruppenverantwortliche trägt die Verantwortung für die vollständige und rechtzeitige Übermittlung aller erforderlichen Teilnehmerdaten an den Veranstalter.
16.3 Stornierung von Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen gelten abweichende Stornierungsbedingungen, die im Gruppenreisevertrag gesondert vereinbart werden. In der Regel sind die Stornierungsfristen und -gebühren für Gruppenreisen strenger als für Einzelreisen, da der Veranstalter frühzeitig erhebliche Kapazitäten für die Gruppe reservieren muss.
§ 17 Individuelle Reiseanpassungen
17.1 Personalisierung
Deutsche Reisewelt bietet die Möglichkeit, Reiseprogramme individuell anzupassen. Individuelle Anpassungen können die Auswahl spezifischer Unterkünfte, die Ergänzung oder den Austausch von Programmpunkten, die Anpassung von Transportmitteln oder die Integration besonderer Erlebnisse umfassen. Alle individuellen Anpassungen werden im Reisevertrag dokumentiert und sind Gegenstand separater Preisvereinbarungen.
17.2 Grenzen der Individualisierung
Der Veranstalter wird individuelle Anpassungswünsche nach besten Kräften umzusetzen versuchen, kann jedoch keine Garantie für die Realisierbarkeit aller Sonderwünsche übernehmen. Anpassungen, die aus technischen, logistischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sind, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, sodass alternative Lösungen gefunden werden können.
§ 18 Bewertungen und Rezensionen
18.1 Kundenbewertungen
Deutsche Reisewelt begrüßt ehrliche und konstruktive Bewertungen seiner Kunden. Bewertungen können über das Post-Travel-Feedback-Formular, öffentliche Bewertungsportale oder direkt an [email protected] übermittelt werden. Wir antworten auf alle Bewertungen zeitnah und professionell.
18.2 Nutzung von Bewertungen
Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter eingegangene Bewertungen zu Marketingzwecken verwenden darf, sofern die Bewertung keine datenschutzrechtlich relevanten persönlichen Informationen enthält. Der Veranstalter wird dabei die persönliche Anonymität des Bewertenden wahren.
§ 19 Reklamationen und Beschwerdemanagement
19.1 Beschwerdeeinreichung
Beschwerden über die Reiseleistungen sind zunächst direkt vor Ort beim Reiseleiter oder Reiseleistungserbringer geltend zu machen (§ 9.1 dieser AGB). Kann keine Abhilfe vor Ort erreicht werden oder handelt es sich um eine Beschwerde nach Reiseende, ist diese innerhalb von 28 Tagen nach Beendigung der Reise schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der geplanten Rückkehr. Beschwerden nach Ablauf dieser Frist können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende nachweist, dass er die Fristversäumnis nicht zu vertreten hat.
19.2 Bearbeitung
Der Veranstalter wird schriftliche Beschwerden innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang schriftlich beantworten. Bei komplexen Sachverhalten, die eine eingehende Prüfung erfordern, wird der Reisende über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informiert. Der Veranstalter strebt eine einvernehmliche Lösung aller Beschwerden an.
19.3 Außergerichtliche Streitbeilegung
Deutsche Reisewelt nimmt am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren des Söhne- und Reiseschiedsgerichts teil. Für Verbraucher steht alternativ die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung. Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucherstreitigkeiten: [email protected]
§ 20 Schutzrechte, Datenschutz und elektronische Kommunikation
20.1 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Reisevertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt, die unter privacy-policy.html abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist.
20.2 Elektronische Kommunikation
Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, Vertragsunterlagen, Reisebestätigungen und sonstige vertragsrelevante Dokumente in elektronischer Form (per E-Mail) zu empfangen. Die für die elektronische Kommunikation angegebene E-Mail-Adresse ist vom Reisenden regelmäßig zu überprüfen. Der Reisende ist für die Sicherheit seiner E-Mail-Zugangsdaten verantwortlich.
20.3 Geistiges Eigentum
Alle vom Veranstalter erstellten Reisematerialien, Broschüren, Reiseführer und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Materialien ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1 Anwendbares Recht
Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbraucherverträgen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Verbrauchers umgangen werden.
21.2 Gerichtsstand
Ist der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Veranstalters (Berlin). Dies gilt auch, wenn der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
21.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.
21.4 Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen dieser AGB werden den Reisenden in geeigneter Form, insbesondere per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website, bekannt gegeben. Änderungen treten nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist in Kraft. Reisende, die nach dem Inkrafttreten der Änderungen neue Reiseverträge abschließen, stimmen den geänderten AGB zu. Bereits bestehende Reiseverträge werden durch die geänderten AGB nicht rückwirkend berührt.
§ 22 Kontakt und Abschließende Hinweise
Für alle Anfragen, Buchungen und Beschwerden steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung:
Deutsche Reisewelt GmbH
Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 2095 8742
E-Mail: [email protected]
Web: www.deutschereisewelt.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00–18:00 Uhr, Samstag 10:00–14:00 Uhr
Diese AGB treten mit Datum ihres Inkrafttretens (01. Januar 2025) in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Reisewelt GmbH.